Kreditform und Ratenkredit
Schnell kommt man in die Situation, etwas kaufen zu wollen, das man sich eigentlich, was das eigene verfügbare Geld angeht, gerade nicht leisten kann.
Eine Möglichkeit, seine Wünsche trotz leerem Bankkonto zu realisieren, ist der Kredit, beispielsweise der Ratenkredit.
Bevor man einen solchen Kredit jedoch beantragt, sollte man sich sicher sein, dass man den Kredit
a) wirklich braucht und
b) sich auch leisten kann.
Es gibt Ratenkredite in einer Sonderform, die an an einen speziellen Verwendungszweck gebunden sind (zum Beispiel Wohnungseinrichtung) und Ratenkredite, die zur freien Verfügung stehen und von keinem bestimmten Verwendungszweck abhängig sind.
Die nicht zweckgebundenen Ratenkredite sind in der Regel etwas teurer als die Sonderkredite.
Es ist wichtig, vor der Auswahl eines Kreditgebers, verschiedene Angebote zu vergleichen und hierbei vor allem auf den effektiven Jahreszins zu achten, nur so lassen sich wirklich gute und schlechte Angebote voneinander unterscheiden.
Je niedriger der effektive Jahreszins ist, umso niedriger sind die Kreditkosten. Und dies spricht für einen zweifelsfrei günstigeren Kredit.
Ein Preisvorteil kann es sein, wenn der Kunde statt in die Bankfiliale zu gehen, den Kreditantrag übers Internet stellt.
Die Laufzeit eines Kredits wird bei Vertragsabschluss festgelegt und wird in der Regel vom finanziellen Spielraum des Kunden sowie vom Verwendungszweck beeinflusst.
Als Sicherheit reicht den meisten Banken in der Regel die Vorlage der letzten drei Gehaltsabrechnungen aus, bei einer Autofinanzierung beispielsweise wird der Fahrzeugbrief als Sicherheit vom Kreditinstitut aufbewahrt.
Bevor die Bank einen Ratenkredit gewährt, holt sie sich eine Schufa-Auskunft über den potenziellen Kreditnehmer ein. Ist hier kein negativer Eintrag vorhanden und führen auch die Punkte ‘Selbstauskunft’ und ‘Einkommensnachweise’ nicht zu Zweifeln seitens der Bank, steht einem Kreditvertrag nichts mehr im Wege.
Innerhalb weniger Tage nach Kreditzusage kann der Kreditnehmer dann über die beantragte Summe verfügen.
Ein Ratenkredit ist innerhalb zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung kündbar (gemäß Verbraucherkreditgesetz (VerBrKrG § 7).
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Abgefahren!!! Wirklich ein cooler Artikel. Freue mich immer was neues von dir zu lesen!